Einsichtsrecht in die Langfassung des Ergebnisprotokolls
Nähere Informationen zu den in den Qualitätsbereichen getroffenen
Feststellungen finden Sie in der Langfassung des Ergebnisprotokolls.
Bei berechtigtem Interesse können Sie die Langfassung bei der
Einrichtungsleitung erhalten.
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